Glossar
- IVW
- Definition:
- Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. Die IVW diktiert Dokumentationsrichtlinien zum Beleg von Herstellung, Vertrieb, Verkauf oder Verteilung von periodisch erscheinenden Medien und kontrolliert alle dort eingetragene Medien ständig. Das Procedere dient dem Schutz der Interessen der Werbetreibenden in diesen Medien.